Rezepte und Überweisungen
Rezepte und Überweisungen können Sie direkt hier bestellen:
Bitte beachten Sie unsere Datenschutzbestimmungen.
Rezepttelefon 02404 – 9843162
zur Anforderung von Wiederholungsrezepten/Überweisungen
Sie kennen die Situation: Sie wollen uns anrufen und ein Wiederholungsrezept bestellen, weil Ihre Dauermedikamente zu Ende gehen, aber alle Leitungen sind besetzt oder Sie landen schon wieder in der Warteschleife…
Das lässt sich vermeiden. Rufen Sie über eine besondere Rufnummer – unser Rezepttelefon an. Nennen Sie Ihren Namen und den Namen des Arzneimittels, das Sie benötigen. Das gleiche gilt für Überweisungen, wenn Sie in laufender Behandlung bei einem Facharzt sind und wir darüber Bescheid wissen.
Das geht für Sie wesentlich schneller und ist auch einfacher für uns, denn diese Anforderungen können hier in Momenten abgearbeitet werden, in denen wir etwas Zeit und Ruhe haben. Wenn Ihr Anruf bis 17 Uhr (Mittwochs bis 12 Uhr) eingeht, können wir Ihnen die Erledigung bis zum Morgen des folgenden Praxisarbeitstages versprechen.
Das lässt sich vermeiden. Rufen Sie über eine besondere Rufnummer – unser Rezepttelefon an. Nennen Sie Ihren Namen und den Namen des Arzneimittels, das Sie benötigen. Das gleiche gilt für Überweisungen, wenn Sie in laufender Behandlung bei einem Facharzt sind und wir darüber Bescheid wissen.
Das geht für Sie wesentlich schneller und ist auch einfacher für uns, denn diese Anforderungen können hier in Momenten abgearbeitet werden, in denen wir etwas Zeit und Ruhe haben. Wenn Ihr Anruf bis 17 Uhr (Mittwochs bis 12 Uhr) eingeht, können wir Ihnen die Erledigung bis zum Morgen des folgenden Praxisarbeitstages versprechen.
Das gleiche gilt für eine Anforderung über unser Rezept-Emailpostfach
Bitte beachten Sie:
Die Rezeptbestellung per Rezepttelefon oder E-Mail ist nur möglich, wenn es sich um Dauermedikamente handelt, die Ihnen von Ärzten unserer Praxis zur fortlaufenden Einnahme verordnet wurden. Medikamente, die nicht ausdrücklich von uns als Dauermedikamente angesetzt wurden, können grundsätzlich nie ohne Arztkonsultation verordnet werden.